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Der Energieausweis

Mit der Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie 2002 ist die Ausstellung von Energieausweisen europaweit praktisch für alle Gebäude verpflichtend vorgeschrieben, sowohl für alle Neubauten, als auch für bestehende Gebäude, wenn diese verkauft oder vermietet werden und auch für Nicht-Wohngebäude wie z.B. Büro- und Betriebsgebäude (Siehe Baurecht unter Links).

Der Energieausweis ist mit dem Typenschein für Ihr Auto vergleichbar. Viele interessante Kennwerte Ihres Hauses sind darin enthalten, wie zum Beispiel der zu erwartende Heizenergieverbrauch. Je nach Bundesland sind die Berechnungsmodelle etwas unterschiedlich . Der wichtigste Kennwert ist aber in jedem Energieausweis enthalten: Die Energiekennzahl für Ihr Haus (=der spezifische Heizwärmebedarf). Der ebenfalls sehr prominent angeführte  "Gesamt-Energie-Effizienz-Faktor" (fGEE) istseit 2012 in neuen Ausweisen angeführt und stellt einen Vergleichswert mit einem Referenzgebäude dar.