Änderungsplan / Revisionsplan
Sollten sich während der Bauphase Änderungen gegenüber dem genehmigten Plan ergeben, verlangt die Baubehörde einen behördentauglichen Änderungsplan.
Sollten sich während der Bauphase Änderungen gegenüber dem genehmigten Plan ergeben, verlangt die Baubehörde einen behördentauglichen Änderungsplan.